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   BGH, 20.06.1972 - VI ZR 128/71   

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https://dejure.org/1972,6971
BGH, 20.06.1972 - VI ZR 128/71 (https://dejure.org/1972,6971)
BGH, Entscheidung vom 20.06.1972 - VI ZR 128/71 (https://dejure.org/1972,6971)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 1972 - VI ZR 128/71 (https://dejure.org/1972,6971)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rückgriff (Regress) einer Versicherung auf den Unfallschädiger für erbrachte Versicherungsleistungen an Hinterbliebene - Grob fahrlässige Verursachung des Todes eines Arbeitnehmers bzw. Arbeitskollegen - Unzureichende Sicherung eines ausgehobenen Grabens - Verstoß gegen ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    RVO § 640

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1972, 877
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.05.1953 - IV ZR 170/52

    Grobe Fahrlässigkeit (§ 932 BGB)

    Auszug aus BGH, 20.06.1972 - VI ZR 128/71
    Grobe Fahrlässigkeit setzt einen objektiv schweren und subjektiv nicht entschuldbaren Verstoß gegen die Anforderungen der verkehrserforderlichen Sorgfalt voraus; die erforderliche Sorgfalt muß in ungewöhnlich hohem Maße verletzt worden und es muß dasjenige unbeachtet geblieben sein, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (BGHZ 10, 14, 17) [BGH 11.05.1953 - IV ZR 170/52] .
  • BGH, 11.07.1967 - VI ZR 14/66

    Beweisführung bei der grob fahrlässigen Herbeiführung eines Flugzeugabsturzes -

    Auszug aus BGH, 20.06.1972 - VI ZR 128/71
    Für die Beurteilung des Grades der Fahrlässigkeit lassen sich allgemeine Regeln nur mit großem Vorbehalt aufstellen (vgl. Senatsurteil vom 11. Juli 1967 - VI ZR 14/66 - VersR 1967, 909, 910 mit Hinweisen auf die Rechtsprechung), so daß stets eine besondere Prüfung aller objektiven und subjektiven Umstände des Einzelfalles erforderlich ist.
  • OLG Naumburg, 20.12.2001 - 4 U 141/01

    Keine grobe Fahrlässigkeit bei unbeaufsichtigtem Zürücklassen des

    Grobe Fahrlässigkeit ist regelmäßig dann gegeben, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt worden ist, wenn schon einfachste und nahe liegende Überlegungen nicht angestellt und Maßnahmen nicht ergriffen worden sind, die jedem hätten einleuchten müssen (BGHZ 10, 14; VersR 72, 877), und zwar durch ein subjektiv unentschuldbares Verhalten (BGH VersR 80, 180; NJW-RR 89, 213).
  • BGH, 09.03.1973 - VI ZR 3/72

    Anspruch auf Erstattung von Leistungen durch eine Berufsgenossenschaft im Fall

    Grobe Fahrlässigkeit setzt einen objektiv schweren und subjektiv nicht entschuldbaren Verstoß gegen die Anforderungen der Verkehrserforderlichen Sorgfalt voraus; die erforderliche Sorgfalt muß in ungewöhnlich hohem Maße verletzt worden und es muß dasjenige unbeachtet geblieben sein, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (vgl. Senatsurteile vom 24. Juni 1969 - VI ZR 36/68 = VersR 1969, 848 und vom 20. Juni 1972 - VI ZR 128/71 = VersR 1972, 877, 879 m.w.Nachw.).
  • LG Stade, 25.09.2003 - 4 O 159/03

    Kfz-Kaskoversicherung: Verneinung grob fahrlässiger Herbeiführung eines

    Grobe Fahrlässigkeit ist regelmäßig dann gegeben, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt worden ist, mithin bereits einfachste und naheliegendste Überlegungen nicht getätigt und Maßnahmen nicht ergriffen werden, die jedem hätten einleuchten müssen (vgl. BGHZ 10, 14; VersR 1972, 877; OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20. Dezember 2001, Az. 4 U 141/01).
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